3-G-Regel gilt für den Elternabend

Die Teilnahme am Elternabend ist möglich, wenn Sie

 

-einen negativen Covid-19-Test vorweisen können (GETESTET)

 Selbsttest mit digitaler Erfassung, 24 h gültig oder PCR Test gültig 72 h

 

-gegen das Covid-19 Virus geimpft sind (GEIMPFT)

 

-bereits eine Erkrankung mit dem Covid-19-Virus durchgemacht haben (GENESEN)

 Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate)

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